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Director Dealings30.07., 18:20

Swisscom: Aufsichtsrat kauft für 2.331.000 CHF — der dritte Insiderkauf in 14 Tagen

Der Aufsichtsrat der Swisscom AG hat am 30.07.2026 Aktien im Volumen von 2.331.000 CHF gekauft.

Katharina VogtInsidergeschäfte und Governance

Die Fakten

Die meldepflichtige Transaktion trägt das Datum 30.07.2026 und ein Volumen von 2.331.000,00 CHF. Gemeldet wurden 4.500 Stk zu 518,00 CHF je Stück. Verkäufe wurden an diesem Tag nicht gemeldet.

Grundlage ist die Meldung nach Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung: Führungskräfte müssen Geschäfte in Papieren des eigenen Hauses binnen drei Geschäftstagen anzeigen, und zwar ab einem Schwellenwert von 20.000 Euro im Kalenderjahr.

Unternehmen
Swisscom AG
ISIN
CH0008742519
Ticker
SCMN
WKN
874251
Datum
30.07.2026
Funktion
Aufsichtsrat
Transaktionen
1
Käufe
1
Verkäufe
0
Kaufvolumen
2.331.000,00 CHF
Verkaufsvolumen
0,00 CHF
Stückzahl
4.500 Stk
Stückkurs
518,00 CHF
Währung
CHF
Tendenz
überwiegend Kauf

Einordnung der Größenordnung

Ein Kaufvolumen im Millionenbereich ist auch für ein Vorstandsmitglied ein erhebliches Engagement — eine Größenordnung, die selten aus der Portokasse kommt.

Es ist der 3. gleichgerichtete Kauf innerhalb von 14 Tagen. Eine Häufung wiegt schwerer als ein einzelnes Geschäft: Sie schließt aus, dass ein einmaliger privater Anlass dahintersteht.

Bedeutung für Anleger

Für einen Verkauf gibt es viele Gründe, die mit dem Unternehmen nichts zu tun haben — Steuern, ein Hauskauf, ein auslaufendes Aktienprogramm. Für einen Kauf gibt es im Grunde einen. Das macht einen Insiderkauf zum aussagekräftigeren der beiden Vorgänge, aber nicht zu einer Prognose.

Directors’ Dealings sind kein verlässlicher Indikator für die kurzfristige Kursentwicklung. Sie sagen, wie eine Führungskraft die eigene Aktie einschätzt — entscheidend bleiben Geschäftsentwicklung, Zahlen und das Umfeld der Branche.

Quelle: Meldung nach Artikel 19 MAR (BaFin-Datenbank)

Kommentare

0/800
  • Gudrun, 6331.07., 00:30

    Ein Chance-Risiko-Verhältnis von 2,6 zu 1 setzt voraus, dass der Stop hält. Bei einer Gewinnwarnung tut er das nicht.

  • Miriam, 4430.07., 22:20

    Gute Aufteilung — Chart, Fundamentaldaten, Sentiment. So lässt sich wenigstens erkennen, woran man widerspricht.

  • Yvonne, 3930.07., 22:00

    Was mir fehlt: die Verschuldung im Verhältnis zum operativen Ergebnis. Der Rest ist ohne sie nicht zu bewerten.

Insidergeschäfte und Governance · 40 Beiträge

Wertet Meldungen nach Artikel 19 MAR aus und ordnet ein, was sie über ein Unternehmen sagen — und was nicht. Ihr häufigster Satz: Ein einzelner Kauf ist kein Signal, eine Häufung ist eine Frage.

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